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STAUB UNTERLIEGT RICHTLINIEN

Und sie werden noch strenger:

Mit Januar 2020 traten neue Grenzwerte für Karzinogene und Mutagene in Kraft, wie sie zum Beispiel in Baustäuben häufig auftreten. Das betrifft Sie im Baugewerbe natürlich besonders.

Kristalliner Siliziumdioxidstaub (Quarzstaub) wird von der EU als krebserregend eingestuft. Der erlaubte Expositionsgrenzwert liegt bei 0,05 mg/m3. Das entspricht auf einem Kubikmeter Luft der Menge eines 3 cm langen menschlichen Haares. 

 

Wie viel Staub ist 0,05 mg /m3 eigentlich im echten Leben?

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Die rein technische Angabe ist natürlich wenig hilfreich um sich vorstellen zu können, wie niedrig dieser Grenzwert ist. Daher ein Beispiel: Um die Höchstgrenzwerte zu erreichen, reicht die Menge Quarzstaub in einem Wasserglas – ausgeschüttet und gleichmässig verteilt in einem Fußballstadium.

Das ist ja praktisch unsichtbar?

Ja, denn: Kann man den Feinstaub erst sehen, dann liegt die Staubbelastung auf alle Fälle weit über der Höchstgrenze.

Wenn Sie sich jetzt denken, Ihre Baustelle sieht ja aber sauber aus  – Vorsicht! Der meiste sichtbare Staub auf der Baustelle ist gar kein Feinstaub. Der gefährliche Staub ist ja genau der, den Sie eben nicht sehen können.

Mehr zur Unterscheidung von Stäuben erfahren Sie hier

 

DAS RICHTIGE STAUBPRÄVENTIONSSYSTEM FÜR JEDE ANWENDUNG

Das können Sie tun, um alle Regularien sicher einzuhalten

Sich im Dschungel der Regularien zurechtzufinden, ist komplex genug. Außerdem noch zu wissen, welche Geräte mit welchen Staubabsaugsystemen zusammenpassen und dann noch die effektivste Entstaubungsleistung liefern, ist zeitaufwändig und lästig. 

Wussten Sie aber, dass zusammengehörige Systeme in so gut wie jedem Fall die beste Absaugleistung aufweisen?

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