Kurs über die Installation von erdbebensicheren Anlagen

Kurs über die Installation von erdbebensicheren Anlagen

Mit diesem Kurs erlernst du die Voraussetzungen, erdbebensichere Anlagen zu bauen, die schwere Schäden verhüten.  Bei Erdbeben zählt jede Sekunde und jedes Detail: Anlagen und andere nicht tragende Elemente müssen erdbebensicher sein, da ihr Zusammenbruch zahlreiche Menschenleben fordern kann.
Im Kurs Installation von erdbebensicheren Anlagen lernst du, erdbebensichere Lösungen für die Abstützung von Anlagen, Geräten und Maschinen auszuarbeiten.
Dazu erhältst du einen umfassenden Überblick über die geltenden nationalen und europäischen Rechtsverordnungen im Bereich erbebensicheres Bauen.

Ablauf und Inhalte des Kurs zur Planung erdbebensicherer Anlagen


Ablauf und Inhalte des Kurs zur Planung erdbebensicherer Anlagen

  • Einführung in die Erdbebengefahr
  • Die korrekte Planung der Träger für die Anlagen
  • Die nationalen und europäischen Vorschriften
  • Die korrekte Auswahl der Verankerungen
  • Anwendungsbeispiele
  • Erdbebensichere Lösungen mit dem System Hilti MQS
  • Gebrauch des Installationshandbuchs für erdbebensichere Anlagen
  • Gebrauch der Software Profis Installation Seismic

Anmeldung
Für die Anmeldung zum Kurs Installation von erdbebensicheren Anlagen ist das aufgeführte Anmeldungsformular auszufüllen, wobei Folgendes anzugeben ist: bevorzugtes Datum, Adresse des Ausführungsorts des Kurses und schließlich die Namen der Teilnehmer. Du wirst anschließend von unseren Ausbildungsreferenten für die Bestätigung der Kursübernahme und die Klärung der organisatorischen Details kontaktiert.

Teilnahmegebühr: 160€ (pro Teilnehmer)
Das Kurshandbuch ist online abrufbar und steht den Teilnehmern stets zur Verfügung, um die Kenntnis der behandelten Themen zu vertiefen.

Alle Hilti Schulungskurse sind nach den Bestimmungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Unternehmenskosten* steuerlich absetzbar, da sie Betriebskosten sind, die dazu beitragen, Betriebseinkommen zu bilden.

*  Für mehr Informationen siehe Einheitstext Einkommenssteuer im Abschnitt allgemeine Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit der Unternehmenskosten (Art. 109) und für eine weitere Vertiefung das Rundschreiben des Finanzamts Nr. 27/E vom 26. Mai 2009 in Bezug auf die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

 

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