Verkaufs-, Reparatur- und Garantiebedingungen

A) Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil all unserer Verträge für Materiallieferungen, auch wenn die Aufträge telefonisch, mündlich, per Fax, E-Mail oder e-commerce aufgenommen werden.

Man wird nur einmal aufgefordert, die Zustimmung zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen zu geben; die vom Kunden unterzeichnete Kopie wird von Hilti Italia S.p.A. behalten und archiviert und gilt für alle späteren Einkäufe von Produkten der Marke Hilti, bis eine neue und/oder andere Ausgabe dieser Verkaufsbedingungen erscheint. Die Ausführung eines Auftrags und/oder Vertrags, die einen ausdrücklich Bezug auf diese Allgemeinen Bedingungen enthalten, beinhaltet die stillschweigende Annahme derselben, auch wenn sie nicht vom Kunden unterzeichnet wurden. Die Ausführung eines Auftrags und/oder Vertrags beinhaltet die stillschweigende Annahme der folgenden Klauseln, auch wenn diese nicht direkt vom Kunden unterzeichnet wurden.

Art. 1 – KUNDEN

Hilti Italia S.p.A. vertreibt Produkte der Marke Hilti in Italien und richtet sich dabei ausschließlich an professionelle Kundschaft. Die Beziehung zwischen Hilti Italia S.p.A. und den Kunden ist daher nicht durch die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher, wie zum Beispiel das sogenannte Verbrauchergesetz (italienisches Gesetzesdekret Nr. 206/2005 und Gesetzesdekret Nr. 21/2014), geregelt. Durch die Unterzeichnung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass der Kauf von Hilti-Produkten ausschließlich zu beruflichen Zwecken erfolgt, das bedeutet, zu Zwecken, die mit der eigenen Arbeit verbunden sind.

Art. 2 – PREISE

Die Preise in der Preisliste von Hilti sind in Euro (€) ausgedrückt, gelten pro Packung und enthalten keine Mehrwertsteuer.

Art. 3 – BEZAHLUNG

Die Zahlungsweise kann beinhalten, dass auftretende Bankgebühren (wie zum Beispiel bei Bezahlung per „Bankquittung“ (die italienische „Ricevuta Bancaria“, kurz Ri.Ba.)) dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Bei einer verspäteten Zahlung (nach der vereinbarten Zahlungsfrist) werden die Verzugszinsen gemäß italienischem Gesetzesdekret Nr. 231/02 (mit darauf folgenden Ergänzungen und Änderungen) sowie sämtliche sonstigen Kosten in Rechnung gestellt, die im Sinne dieses Gesetzesdekrets zu zahlen sind.

Art. 4 – VERSAND

Der Versand der Ware erfolgt im italienischen Staatsgebiet „verzollt bis zum vereinbarten Bestimmungsort geliefert“ (Incoterm: DDP) an die vom Kunden bei der Erteilung des Auftrags angegebene Adresse, unter Berechnung der entsprechenden Kosten. Die gegebenenfalls von Hilti Italia S.p.A. zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags mitgeteilten Lieferfristen sind nur ungefähre Angaben und für Hilti Italia S.p.A. nicht bindend. Daher haftet das oben genannte Unternehmen nicht für Schäden, die durch eventuelle Verzögerungen in Bezug auf den bei der Erteilung des Auftrags angegebenen Liefertermin entstehen können.

Art. 5 – BEANSTANDUNGEN UND REKLAMATIONEN

Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen in Bezug auf die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen müssen vom Kunden spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung derselben per Einschreiben, Fax oder E-Mail erklärt werden.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware als angenommen angesehen und das Recht des Kunden zur Erklärung von Beanstandungen verfällt.

Falls die Anomalie zum Zeitpunkt der Auslieferung feststellbar ist, muss sie sofort auch beim Frachtführer beanstandet werden, und ferner innerhalb der oben angegebenen Fristen bei Hilti Italia S.p.A.

Art. 6 – ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Das Unternehmen Hilti Italia S.p.A. bietet für alle seine Produkte eine allgemeine Gewährleistung auf Material- und/oder Herstellungsfehler für 12 Monate ab dem Lieferdatum. Innerhalb der oben genannten zeitlichen Frist müssen folgende Bedingungen eintreten, damit die Gewährleistung Gültigkeit hat:

  • Das Produkt muss korrekt gemäß der von Hilti Italia S.p.A. gegebenen Arbeitsanweisungen verwendet werden.
  • Es dürfen keinerlei technische Eingriffe jeglicher Art, Reparaturen und/oder Veränderungen am Produkt vorgenommen werden – weder vom Kunden noch von Dritten.
  • Das Produkt muss vollständig, zusammen mit sämtlichen Bestandteilen und ohne jegliche Manipulation an Hilti S.p.A. zurückgegeben werden.
  • Der Defekt darf nicht aufgrund von Herunterfallen, Manipulation, unsachgemäßem Gebrauch, böswilligem und/oder fahrlässigem Verhalten des
  • Kunden, Vandalismus, starken Stößen, Witterungseinflüssen und/oder Naturkatastrophen entstanden sein.

Der Defekt muss mit einem eingeschriebenen Brief, per Fax oder E-Mail beanstandet werden; dies muss spätestens innerhalb von acht Tagen nach Auftreten des Defekts geschehen, und damit die Gewährleistung gültig ist, müssen alle oben genannten Bedingungen eingehalten sein.

Im Fall der Inanspruchnahme seines Rechts auf Gewährleistung durch den Kunden in Bezug auf ein Produkt kann Hilti Italia S.p.A. nach eigenem Ermessen dieses Produkt reparieren, ersetzen, wieder einsatzfähig machen (wobei auf jeden Fall die Lieferung eines Produkts mit gleichen oder höherwertigen Merkmalen gesichert sein muss) oder die Summe zurückgeben, die vom Kunden dafür bezahlt wurde.

Art. 7 – HAFTUNG

In Bezug auf den obigen Artikel 1 hat der Kunde außerdem die Pflicht, die Werkzeuge der Marke Hilti nicht zu ungesetzlichen Zwecken und/oder auf gesetzeswidrige Art und Weise zu verwenden. Daher verpflichtet sich der Kunde, Hilti Italia S.p.A. von jeder gesetzwidrigen Verwendung durch ihn selbst oder seine Angestellten, Mitarbeiter und/oder Agenten schadlos zu halten. Hilti Italia S.p.A. haftet niemals für Ereignisse (z.B. Tod, Personen- oder Sachschäden usw.), die durch einen nicht korrekten und/oder nicht sicheren Gebrauch von Werkzeugen der Marke Hilti entstehen. Gleichermaßen haftet Hilti Italia S.p.A. nicht für direkte oder indirekte Schäden (als Beispiel, aber keineswegs ausschöpfend: Profit-, Einkommens-, Umsatzverluste usw.), die durch Taten, den Vorsatz oder die Schuld des Kunden entstehen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Hilti Italia S.p.A. für alle Kosten, Profitverluste, Schäden am Image, Straf- und/oder Zivilrechtsverfahren, die von Dritten angestrengt werden, zu entschädigen, die aufgrund oder infolge der Nichteinhaltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden selbst entstehen.

Auf jeden Fall ist Hilti Italia S.p.A. auf keinerlei Art und Weise für Schäden haftbar zu machen, die den Preis übersteigen, den Hilti Italia S.p.A. als Gegenleistung für das Produkt erhalten hat, auf das sich dieser Schaden bezieht, und auch nicht für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernunftgemäß vorhersehbar waren, so wenig wie für Schäden durch Höhere Gewalt wie zum Beispiel (aber keineswegs ausschließlich) Brände, Kriege, Aufstände, Streiks usw. und allgemeiner gesagt, auch nicht für jegliches Ereignis außergewöhnlicher Art, das außerhalb der Kontrolle von Hilti Italia S.p.A. liegt.

Art. 8 - AUSSETZUNGSKLAUSEL

Der vorliegende Vertrag versteht sich als „vorbehaltlich der Zustimmung des Hauses“ abgeschlossen.

Art. 9 - RECHNUNGEN

Eventuelle Reklamationen oder Beanstandungen von Rechnungen werden unter der Bedingung angenommen, dass sie innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der jeweiligen Rechnung per Brief, Fax oder E-Mail am Hauptsitz von Hilti Italia S.p.A. beziehungsweise an den verschiedenen Verkaufsstellen eintreffen.

Art. 10 - RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Produkte, die im Sinne der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen verkauft wurden, sind ausschließliches Eigentum von Hilti Italia und der Hilti-Gruppe. Ausgenommen anders lautende schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden, überträgt der Verkauf der Produkte dem Kunden keinerlei Recht auf die Verwendung und/oder Lizenz für die Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Produkte.

B) Allgemeine Bedingungen des "Reparaturservice" und sonstiger Zusatzdienstleistungen

Eine Beanstandung in Bezug auf Produktdefekte wird nur in dem Fall angenommen, dass der Kunde die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Hilti Italia S.p.A. eingehalten hat. Nach erfolgter Reparatur schickt Hilti Italia S.p.A. ausgewechselte Ersatzteile nicht zurück, sondern entsorgt diese  unter Einhaltung der WEEE-Richtlinie auf eigene Kosten.

Hilti Italia S.p.A. behält sich vor, die in den folgenden Artikeln 2, 3 und 4 dargelegten Dienstleistungen unter der Bedingung zu erbringen, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Anforderung der Dienstleistungen sämtliche Zahlungsbedingungen eingehalten hat.

Art. 1 - “HERSTELLERGARANTIE”

Hilti Italia S.p.A. garantiert die kostenlose Reparatur sämtlicher Werkzeuge und des gesamten Zubehörs der Marke Hilti, bei denen auf den Hersteller zurückzuführende Fabrikationsfehler auftreten, während der gesamten Lebensdauer des Produkts.

Art. 2 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN “KUNDENDIENST AUF LEBENSZEIT”

Für alle Produkte, die als technische Einheit verstanden werden, bietet Hilti Italia S.p.A. einen „Kundendienst auf Lebenszeit“, der im Listenpreis inbegriffen ist, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen die Produkte selbst bei mehreren Schichten, in kontinuierlichen Produktionszyklen und/oder unter Extrembedingungen verwendet werden. Vom „Kundendienst auf Lebenszeit” ist das Zubehör ausgeschlossen, wenn es getrennt von dem Produkt („Maschinenkörper“), auf den es sich bezieht, verschickt wird (zum Beispiel, aber anderes nicht ausschließend, Drehgeschwindigkeitssensoren, Ladegeräte, Adapter, Schutzgehäuse, Gehäuse, Schienen, Basisplatinen, Stative, Zielgeräte usw.), das Zubehör für Hochleistungs-Schnittsysteme, auch wenn es zusammen mit dem Werkzeug und den Verbrauchsmaterialien verschickt wird (zum Beispiel, aber anderes nicht ausschließend: Bohrköpfe, Skalpelle, Kränze, Scheiben, Filter, Kolben, Schleifteller usw.).

Hilti Italia S.p.A. verpflichtet sich nur dann, den „Kundendienst auf Lebenszeit“ auszuführen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verwendung des Produkts erfolgte unter Beachtung der Regeln im Handbuch der Bedienungsanleitung.
  • Es wurden keine Veränderungen oder Reparaturen ausgeführt – weder vom Kunden noch von Dritten (davon ausgenommen sind Steckerwechsel).
  • Das Werkzeug wird vollständig mit allen seinen Bestandteilen und nicht auseinander gebaut oder auf sonstige Art und Weise manipuliert eingeschickt.

Hilti Italia S.p.A. bietet den „Kundendienst auf Lebenszeit“ auf die Produkte unter der Bedingung, dass die Vorgaben in den „Allgemeinen Garantiebedingungen“, siehe Art. 6 der „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ von Hilti Italia S.p.A., eingehalten wurden. Mit einer partiellen Abweichung von dem, was in diesem Artikel vorgesehen ist, bietet Hilti Italia S.p.A. den „Kundendienst auf Lebenszeit“ auch dann, wenn der Defekt auf Herunterfallen, Vandalismus, starke Stöße, Höhere Gewalt oder Witterungseinflüsse zurückzuführen ist, sofern diese Ereignisse während der normalen Arbeitstätigkeit und am Arbeitsplatz aufgetreten sind. Für Hochleistungs-Schnittsysteme hingegen bietet Hilti Italia S.p.A. keinen „Kundendienst auf Lebenszeit“, wenn der Defekt auf einen der oben angegebenen Fälle zurückzuführen ist.

Art. 3 - SERVICE "ALLES ZUM NULLTARIF"

Während der Geltungsdauer des Service “Alles zum Nulltarif“ ist jeder Reparatur- oder Wartungseingriff des Werkzeugs völlig kostenfrei. Darin enthalten sind Abholung und Auslieferung, Arbeitslohn und Verpackung, Reparatur oder Ersatz aller defekten Teile, regelmäßige Wartung und Endabnahme.

Art. 4 - FORMEL "REPARATURKOSTEN SPAREN"

Allo scadere del periodo di servizio “Tutto a Costo Zero”, si applicherà la formula “Taglio dei costi di riparazione”. I dettagli sulla formula “Taglio dei costi di riparazione” sono reperibili su www.hilti.it

Art. 5 - KOSTENVORANSCHLÄGE

Hilti Italia S.p.A. erstellt keine Kostenvoranschläge für Eingriffe, die während der Geltungsdauer des Service "Ales zum Nulltarif" ausgeführt werden, und auch nicht für Reparaturen, deren Kosten gleich oder weniger als 100,00 € (ohne MWSt.) betragen. Falls ein Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Werkzeugs angefordert wird, das nicht mehr durch den Service "Alles zum Nulltarif" gedeckt ist, und dieser Kostenvoranschlag in der Folge nicht angenommen wird, wird das Werkzeug aus Sicherheitsgründen auseinander gebaut zurückgeschickt (CEI-Normen 107/43/77 und spätere Änderungen und/oder Ergänzungen). Für Hilti Italia S.p.A. gilt der Kostenvoranschlag als nicht vom Kunden angenommen, wenn 14 Tage vergangen sind, ohne dass der Kunde Hilti Italia S.p.A. (per Fax, E-Mail, Telefon, Einschreiben usw.) seine Absicht mitgeteilt hat. In diesem Fall wird Hilti Italia S.p.A. automatisch 29,00 € (ohne MwSt.) als Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.

Art. 6 - TEILREPARATUREN

Es werden keine partiellen Reparaturen vorgenommen.

Art. 7 - HAFTUNG

Es ist dem Kunden verboten, Werkzeuge der Marke Hilti zu gesetzwidrigen Zwecken und/oder auf unerlaubte Art und Weise zu verwenden. Daher verpflichtet sich der Kunde, Hilti Italia S.p.A. von jeder gesetzwidrigen Verwendung durch ihn selbst oder seine Angestellten, Mitarbeiter und/oder Agenten schadlos zu halten. Hilti Italia S.p.A. haftet niemals für Ereignisse (z.B. Tod, Personen- oder Sachschäden usw.), die durch einen nicht korrekten und nicht sicheren Gebrauch von Werkzeugen der Marke Hilti entstehen. Gleichermaßen haftet Hilti Italia S.p.A. nicht für direkte oder indirekte Schäden (als Beispiel, aber keineswegs ausschöpfend: Profit-, Einkommens-, Umsatzverluste usw.), die durch Taten, den Vorsatz oder die Schuld des Kunden entstehen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Hilti Italia S.p.A. für alle Kosten, Profitverluste, Schäden am Image, Straf- und/oder Zivilrechtsverfahren, die von Dritten angestrengt werden, zu entschädigen, die aufgrund oder infolge der Nichteinhaltung der vorliegenden allgemeinen Reparaturbedingungen durch den Kunden selbst entstehen. Hilti Italia S.p.A. haftet gegenüber dem Kunden nur innerhalb der Grenzen der Kosten für die Reparatur oder die Dienstleistung, die durchgeführt wurde.

Hilti Italia S.p.A. haftet gegenüber dem Kunden nur innerhalb der Grenzen der Kosten für die Reparatur oder die Dienstleistung, die durchgeführt wurde.

Auf jeden Fall ist Hilti Italia S.p.A. auf keinerlei Art und Weise für Schäden haftbar zu machen, die den Preis übersteigen, den Hilti Italia S.p.A. als Gegenleistung für das entsprechende Produkt bzw. die entsprechende Dienstleistung erhalten hat, und auch nicht für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernunftgemäß vorhersehbar waren, so wenig wie für Schäden durch Höhere Gewalt wie zum Beispiel (aber keineswegs ausschließlich) Brände, Kriege, Aufstände, Streiks usw. und allgemeiner gesagt, auch nicht für jegliches Ereignis außergewöhnlicher Art, das außerhalb der Kontrolle von Hilti Italia S.p.A. liegt.

C) Allgemeine Bedingungen für die Annahme von Retouren

Art. 1 - RÜCKSENDUNGEN

Hilti Italia S.p.A. behält sich vor, Rücksendungen von Waren, die vom Kunden erworben wurden, anzunehmen, davon ausgenommen sind chemische Produkte und/oder Produkte mit Verfallsdatum und/oder Produkte, die nicht im Katalog sind oder in irgendeiner Art und Weise aufgrund besonderer Anforderungen des Kunden geliefert wurden („Sonderprodukte“). Unter Beibehaltung der oben genannten Ausnahmen ist die Voraussetzung für die Annahme von Produktrücksendungen die Einhaltung der Bedingungen, die im folgenden Artikel 2 „Allgemeine Bedingungen zur Annahme von Rücksendungen“ aufgeführt sind, sowie die Einhaltung der Vorgaben und Fristen für Beanstandungen, wie sie im obigen Art. 5 „Beanstandungen und Reklamationen“ des Abschnitts A) der „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ dargelegt sind.

Art. 2 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ANNAHME VON RÜCKSENDUNGEN

Damit eine Rücksendung angenommen werden kann, müssen folgende Bedingungen unbedingt eingehalten sein:

Der Kunde muss einen Rücksendungsschein vorlegen, der die Nummer des entsprechenden Lieferscheins von Hilti Italia S.p.A., die Kundennummer und die verständliche Erklärung für die Rücksendung enthält.

Die Hilti-Produkte dürfen nicht beschädigt sein.

Die Verpackungen und Etiketten bzw. Aufkleber müssen vollständig bzw. in dem Zustand der Auslieferung sein.

Auch im Fall einer Gesamtrücksendung dürfen die Produkte nicht bei einer Sonderaktion erworben worden sein.

Die Produkte müssen spätestens innerhalb eines Monats ab Erhalt der Ware durch den Kunden zurückgeschickt worden sein.

Art. 5 - VERTRAGSSTRAFEN UND KOSTEN

Hilti Italia S.p.A. behält sich das Recht vor, Produktrücksendungen anzunehmen, bei denen nicht alle Bedingungen des Art. 2 „Allgemeine Bedingungen zur Annahme von Rücksendungen“ eingehalten sind. Im Falle der Annahme solcher Rücksendungen behält sich Hilti Italia S.p.A. das Recht vor, dem Käufer eine Vertragsstrafe aufzuerlegen, die bis zu einer Höchstsumme reichen kann, die dem Kaufpreis der zurückgeschickten Ware entspricht.

D) Zuständiges Gericht

Ausschließlich dem Gericht Mailand unterliegt die Zuständigkeit für jegliche Streitigkeit, die in Zusammenhang mit Verträgen auftreten sollte, für die die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Reparatur- und Garantiebedingungen gelten, die von Hilti Italia S.p.A. angewandt werden, sowie in Bezug auf die Interpretation und die Anwendung derselben.

HINWEIS: Die oben aufgeführten Allgemeinen Verkaufs-, Reparatur- und Garantiebedingungen werden auf Werkzeuge, die innerhalb eines „Fleet Managements“ überlassen werden, nicht angewandt.

Vexatorische Klauseln

Zur ausdrücklichen Zustimmung auch gemäß Art. 1341 ital. BGB:

 

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